Mitglied bleiben
Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für viele Menschen ein harter Schlag – sowohl emotional als auch praktisch. In dieser schwierigen Situation sind bürokratische Details oft eine zusätzliche Belastung. Die IG Metall unterstützt ihre Mitglieder mit kompetenter Beratung bei Anträgen, prüft Bescheide und hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte gegenüber Arbeitsagenturen oder Sozialversicherungsträgern durchzusetzen. Mitglieder, die ihre Arbeit verlieren, profitieren weiterhin von den Leistungen der IG Metall – und sogar der Mitgliedsbeitrag wird für Erwerbslose angepasst.
Deine Rechte prüfen – wir helfen Dir
Manchmal gibt es Fehler in offiziellen Bescheiden, die den Betroffenen schaden können. Darum lohnt es sich, diese Dokumente von uns genau prüfen zu lassen. In der Vergangenheit konnten wir zahlreiche fehlerhafte oder rechtswidrige Bescheide aufdecken.
Mitglieder können mithilfe ihrer IG Metall Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen. Landet ein Streit mit der Arbeitsagentur, dem Jobcenter, dem Sozialamt oder dem Rentenversicherungsträger vor Gericht, erhalten Metallerinnen und Metaller eine kostenlose arbeits- und sozialrechtliche Vertretung.
Unsere Erfahrung zeigt: Die Bescheide zu prüfen lohnt sich. Viele der Widersprüche gegen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld sind erfolgreich. Auch eine Klage gegen eine Sperrzeit geht für Betroffene oft positiv aus. Empfänger*innen von Bürgergeld, gegen die die Agentur Sanktionen verhängte, wehren sich ebenfalls in vielen Fällen erfolgreich.
Zurück in den Job
Nach der Bürokratie kommt der nächste Schritt: die Jobsuche. Gerade wenn die letzte Bewerbung schon lange zurückliegt, kann dieser Prozess herausfordernd sein. Doch auch hier sind Sie nicht allein: Wir unterstützen dich dabei, deinen neuen Arbeitsvertrag zu prüfen und beantworten Fragen rund um das Tarifrecht.
Beratung, die sich lohnt
Selbst wenn Du erwerbslos bist, bleibt Dein Zugang zu allen satzungsgemäßen Leistungen erhalten. Zusätzlich gibt es angepasste Beiträge: Für Arbeitslosengeld-I-Empfänger*innen sind es 0,5 % des monatlichen Bruttoentgeltersatzes, und Bürgergeld-Bezieher*innen zahlen einen Leistungssicherungsbeitrag von nur 3 Euro im Monat.
Gemeinsam aktiv – auch ohne Arbeitsplatz
Viele IG Metall-Geschäftsstellen haben Arbeitskreise, in denen sich erwerbslose Mitglieder engagieren können. Dabei wird oft mit anderen Organisationen wie dem DGB, Kirchen oder Kommunen kooperiert. Die Arbeit in diesen Kreisen bietet nicht nur Unterstützung, sondern auch Gemeinschaft. Alles Wissenswerte erfährst Du direkt vor Ort in Deiner Geschäftsstelle.