Hast Du keinen, wähl dir einen! Richtig und sicher zum Betriebsrat

Die IG Metall Duisburg-Dinslaken unterstützt und berät Betriebe ohne Betriebsrat (aber auch mit) bei der Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen.

Betriebsratswahl: Mitbestimmung und bessere Arbeitsbedingungen sichern

Einen Betriebsrat zu wählen ist in Deutschland demokratisches Recht der Beschäftigten: „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“ So steht es in §1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) – das „Grundgesetz“ für das Miteinander von Arbeitgebern und Beschäftigten in Betrieben.

In Unternehmen mit Betriebsrat sind die Arbeitsbedingungen besser. Betriebe mit Betriebsrat bezahlen mehr als zehn Prozent höhere Entgelte als solche ohne eine gewählte Interessenvertretung. Geringverdiener und Frauen profitieren davon in erster Linie. Betriebsräte verhindern nicht selten mit der IG Metall Entlassungen und sichern Arbeitsplätze. Aber auch im Betriebsalltag sind sie aktiv – ob bei Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, Eingruppierung oder Neueinstellung. 

Warum ein Betriebsrat wichtig ist

Der Betriebsrat wirkt als Schutzschild der Beschäftigten, indem er Mitbestimmung im Betrieb ermöglicht. Mitglieder eines Betriebsrats genießen zudem besonderen Kündigungsschutz, sodass sie ihre Aufgaben ohne Angst vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen wahrnehmen können. Ohne Betriebsrat fehlt oft eine starke Interessenvertretung bei Themen wie Sozialplänen oder Betriebsschließungen. Auch alltägliche Fragen, etwa zur Urlaubsplanung oder Eingruppierung, können besser geklärt werden.

Doch was, wenn es noch keinen Betriebsrat gibt?

Die IG Metall Duisburg-Dinslaken unterstützt und berät Betriebe ohne Betriebsrat (aber auch mit)  bei der Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen. Das Interesse an Betriebsratsgründungen ist in vielen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie und des Metall- und Elektrohandwerks unverändert hoch. Die Belegschaften wissen, dass es ohne Betriebsräte keine Mitbestimmung gibt. Hinzu kommt, dass in Betrieben mit Betriebsräten die Arbeitsbedingungen erheblich besser sind.

Für viele Interessierte ist die Betriebsratswahl oft ein Buch mit sieben Siegeln. Was müssen wir machen? Wie müssen wir vorgehen, damit die Wahl letztlich auch ein Erfolg wird? Das sind Fragen bei der ersten Kontaktaufnahme mit der IG Metall. 

Herausforderungen auf dem Weg zur Betriebsratswahl

Damit die Betriebsratswahl gut gelingt, muss alles passen. Bei der Vorbereitung der Wahl gibt es Stolperfallen zu vermeiden. Die formale Organisation muss stimmen. Schon Kleinigkeiten können die Wahl anfechtbar machen. Der Grundsatz ist: Alle Wahlberechtigten und -vorschläge müssen gleiche Chancen haben. Wir sind da, helfen gern und freuen uns auf Eure Anfragen per Telefon oder per Mail.

Dein Partner bei Fragen zum Thema Betriebsrat
IG Metall Duisburg-Dinslaken

Ünsal Başer

Zweiter Bevollmächtigter

+49 203 2828 234

Wahlen richtig durchführen – so geht’s!

Bei der Durchführung der Betriebsratswahl ist Präzision gefragt: Wahlausschreiben, Wählerlisten und Stimmzettel müssen korrekt sein! Auch hier gilt: Mit Unterstützung von der IG Metall läuft alles besser. Ein Tipp: Die Initiatoren sollten auch im Wahlvorstand aktiv sein oder selbst kandidieren – denn ihr Kündigungsschutz ist besonders wichtig!

Je nach Größe des Unternehmens variiert die Vorbereitungszeit für die Wahl: In kleinen Betrieben dauert sie etwa eine Woche; in größeren kann es bis zu zwölf Wochen in Anspruch nehmen. Nach dieser Vorbereitung wird dann endlich euer neuer Betriebsrat gewählt!

Die Größe des Betriebsrats hängt von der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer ab: In kleinen Betrieben besteht er aus einer Person; in größeren aus mehreren Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt vier Jahre – während dieser Zeit haben Mitglieder das Recht zurückzutreten; Nachrücker werden ebenfalls gewählt.

Mit einem starken Betriebsrat an eurer Seite könnt ihr aktiv für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen! Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass eure Stimme gehört wird!

Ein Betriebsrat bringt viele Vorteile

Ein Betriebsrat hat viele Vorteile: Er setzt sich für die Rechte der Mitarbeiter ein, überwacht die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften und handelt mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe Vereinbarungen aus. Er nimmt auf die Arbeitsplanung und Arbeitszeitgestaltung Einfluss. Nachweislich sind in Betrieben mit Betriebsräten die Arbeitsbedingungen deshalb besser. Der Betriebsrat kann mitbestimmen, etwa um Kündigungen zu widersprechen.

Besonderer Kündigungsschutz für Betriebsräte

Betriebsräte sind im Gegensatz zu normalen Beschäftigten vor Kündigungen besonders geschützt – Paragraph 15 Kündigungsschutzgesetz und Paragraph 103 BetrVG. Ohne Betriebsrat werden dem Arbeitgeber nur wenige Grenzen gesetzt. Bei einer Betriebsschließung etwa gibt es ohne Betriebsrat keinen Interessenausgleich und Sozialplan mit Abfindungen. Aber es muss ja nicht gleich um den Verlust des Arbeitsplatzes gehen. Es gibt zig Fragen, die nicht jeder allein mit dem Arbeitgeber aushandeln und durchsetzen kann – etwa die Verteilung der Arbeitszeiten, die Urlaubsplanung oder die Arbeitsorganisation. Für solche auf Aufgaben ist ein Betriebsrat zuständig.

Wenn der Chef gegen einen Betriebsrat ist

Der Weg zur Betriebsratswahl kann einige Stolpersteine mit sich bringen. Wenn der Chef beispielsweise zu früh von den Plänen erfährt, etwa noch bevor der offizielle Wahlaufruf im Betrieb aushängt, kann es gefährlich werden. Nicht selten werden die „Rädelsführer“ aus fadenscheinigen Gründen rausgeworfen. Oftmals engagieren Arbeitgeber dazu sogar Anwaltskanzleien, die auf die Jagd von Betriebsräten und Gewerkschafterinnen spezialisiert sind – sogenannte „Union Buster“. Sie machen gewählten Betriebsräten das Leben schwer oder wollen deren Wahl verhindern.

Vorbereitungen für die Betriebsratswahl

Deshalb ist es wichtig, am Anfang nur mit vertrauenswürdigen Kolleginnen und Kollegen darüber zu reden – am besten außerhalb des Betriebs. Und dann einen Wahlaufruf mit der Einladung zur Wahl eines Wahlvorstands an alle Beschäftigten im Betrieb aushängen, den drei wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Wahlinitiatoren unterschreiben. Sobald der offizielle Wahlaufruf mit den drei Unterschriften aushängt, sind schon mal diese drei Beschäftigten vor einer Kündigung besonders geschützt.

Aber auch hier gilt Vorsicht: Das Wahlverfahren ist kompliziert. Die formale Organisation muss stimmen. Wer sich nicht auskennt, macht schnell Fehler, die schlimmstenfalls sogar die ganze Wahl nichtig, also unwirksam machen – und letztlich auch die Wahlinitiatorinnen ihre Jobs kosten können.

Die IG Metall hilft

Deshalb: Unbedingt Unterstützung bei der IG Metall holen. Wir kennen nicht nur das Wahlverfahren genau sondern haben auch die Erfahrung, wie man es richtig anstellt. Denn auch wir als IG Metall dürfen offiziell zur Betriebsratswahl aufrufen. Wir als IG Metall und unser Netzwerk aus vielen IG Metall Betriebsräten in der Region halten Kontakt und unterstützen die Wahlvorstände und Gremien bis zum Ende der Wahlen und den Beendigung ihrer Tätigkeit. Außerdem haben Gewerkschaftsmitglieder Rechtsschutz, etwa wenn der Arbeitgeber versucht, engagierte Metallerinnen und Metaller kleinzumachen.

Auf der Wahlversammlung wird dann der Wahlvorstand gewählt, der die eigentliche Betriebsratswahl in den folgenden Wochen vorbereitet. Sofern die Wahlversammlung trotz Einladung nicht stattgefunden hat oder dort kein Wahlvorstand gewählt wurde, ist eine gerichtliche Bestellung des Wahlvorstandes möglich.

Wahlen richtig und sicher durchführen

Bei der Durchführung der Betriebsratswahl ist viel Sorgfalt geboten: Wahlausschreiben, korrekte Wählerliste, Stimmzettel, Briefwahl, Vorschlagslisten mit den Kandidatinnen – all das muss sauber sein. Daher gilt auch hier: Besser und sicherer läuft es mit der IG Metall. Ein Tipp: Es empfiehlt sich, dass die Wahlinitiatoren auch als Wahlvorstandsmitglieder tätig werden und dann gegebenenfalls sogar als Bewerberin für den Betriebsrat kandidieren, da ihr Kündigungsschutz nur begrenzt ist. Alternativ kann der Wahlvorstand auch durch den Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat bestellt werden, wenn es einen gibt.

Je nach Betriebsgröße dauert die Vorbereitung der Betriebsratswahl durch den Wahlvorstand eine Woche – beim vereinfachten Wahlverfahren in Betrieben bis 50 Beschäftigten bis zwölf Wochen, beim normalen Wahlverfahren zwingend in größeren Betrieben über 100 Beschäftigten. Und dann wird der Betriebsrat gewählt.