Nah dran und kompetent Vertrauensleute

Gemeinschaft und Solidarität - in der Gewerkschaft zählt das „Wir“. Vertrauensleute sind die Gewerkschaft im Betrieb. Sie arbeiten auf Augenhöhe mit Kolleginnen und Kollegen zusammen und stehen für einander ein. Du möchtest in Deinem Betrieb aktiv werden? Lies hier, wie das geht.

Wer sind die Vertrauensleute

Vertrauensleute sind aktive Mitglieder der IG Metall, die direkt in deinem Betrieb für dich und deine Kolleginnen und Kollegen da sind. Sie werden von den Mitgliedern in ihrem Bereich gewählt und setzen sich ehrenamtlich für die Belange aller ein. Sie wissen, was es bedeutet, fair im Team zu arbeiten und stehen dir mit Rat und Tat zur Seite.

Nah dran an den Bedürfnissen der Beschäftigten

Die Arbeitsbedingungen und Herausforderungen können ganz unterschiedlich sein – ob jung oder alt, Frauen oder Männer, kaufmännische Angestellte oder Techniker. Vertrauensleute sind nah dran und haben den richtigen Draht zu ihren Kolleginnen und Kollegen. Sie kennen die Anliegen am Arbeitsplatz und bringen diese aktiv in Gespräche mit dem Betriebsrat sowie der IG Metall ein.

Kompetente Unterstützung

Egal, ob du Fragen zum Tarifvertrag hast, rechtliche Beratung benötigst oder einfach einen Austausch suchst – Vertrauensleute sind für dich da! Durch kostenlose Seminare der IG Metall bleiben sie immer auf dem neuesten Stand und wissen über aktuelle Entwicklungen im Betrieb Bescheid. So können sie dir schnell und kompetent weiterhelfen.

Du brauchst noch Unterstützung beim Thema Vertrauensleute?
IG Metall Duisburg-Dinslaken

Kevin Schmitz

Gewerkschaftssekretär

+49 203 2828 243

Stark im Team

Vertrauensleute arbeiten eng mit dem Betriebsrat, der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Schwerbehindertenvertretung zusammen. Gemeinsam bilden sie einen starken Vertrauenskörper im Betrieb. Ihre Rolle ist entscheidend: Sie helfen dabei, Lösungen für Probleme zu finden und stärken die Zusammenarbeit zwischen den Beschäftigten und dem Vertrauenskörper.

Wusstest du schon? Die Arbeit als Vertrauensfrau oder Vertrauensmann ist durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt! Das bedeutet, dass sie besonderen rechtlichen Schutz genießen, wenn sie Gespräche mit dem Betriebsrat führen. Außerdem werben sie neue Mitglieder, fördern die Organisation im Betrieb und mobilisieren alle in Aktionen und Tarifrunden. So schützen sie die Beschäftigten vor Willkür.

Werde jetzt Vertrauensfrau oder Vertrauensmann!

Möchtest du dich engagieren? Du kannst ganz einfach als Vertrauensfrau oder Vertrauensmann in deinem Betrieb kandidieren! Die Wahl ist unkompliziert – es gibt keine gesetzlichen Vorgaben wie bei Betriebsratswahlen. Sprich einfach mit deiner Vertrauenskörperleitung (VKL), deinem Betriebsrat oder deiner Geschäftsstelle.

Mach den ersten Schritt und setze dich für deine Kolleginnen und Kollegen ein!