Die Steuererklärung steht wieder an – und für viele Beschäftigte lohnt es sich, dabei genauer hinzuschauen. In unserem aktuellen Ratgeber zur Steuererklärung 2025 haben wir die wichtigsten Informationen, Fristen und steuerlichen Vorteile übersichtlich zusammengefasst.
Wichtig ist zunächst der Blick auf die Fristen: Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Steuererklärung für das Jahr 2025 bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt einreichen. Wer sich von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater unterstützen lässt, hat Zeit bis zum 28. Februar 2027.
In unserem Ratgeber erklären wir außerdem verständlich, welche Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten für 2025 gelten. Dazu gehört etwa der Grundfreibetrag von 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Verheiratete. Auch beim Arbeitnehmerpauschbetrag gibt es wichtige Hinweise: Wer keine höheren Werbungskosten nachweist, für den berücksichtigt das Finanzamt automatisch 1.230 Euro pro Jahr.
Gerade für Beschäftigte sind oft Themen wie Werbungskosten, Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen oder Beiträge zur Altersvorsorge interessant. So erkennt das Finanzamt bei der Entfernungspauschale 30 Cent pro Kilometer an, ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent – unabhängig davon, ob der Arbeitsweg mit dem Auto, der Bahn, dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird.
Unser Ratgeber macht deutlich: Wer seine Möglichkeiten kennt, kann bares Geld zurückholen. Deshalb lohnt es sich, die eigene Steuererklärung nicht einfach nebenbei wegzuschieben, sondern sich die Zeit für einen genauen Blick zu nehmen.
👉 Hier geht’s zum Ratgeber:
Steuererklärung 2025 – Das gibt es vom Fiskus zurück