Mitgliedsbeiträge der IG Metall: fair und nachvollziehbar
Die IG Metall finanziert sich ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Dahinter steht das Solidarprinzip: Jedes Mitglied sorgt mit seinem Beitrag nicht nur für sich selbst, sondern steht auch für andere ein. Wie viel gezahlt wird, richtet sich nach der jeweiligen Lebens- und Arbeitssituation.
Die heutige Beitragsstruktur geht auf eine Satzungsänderung zurück, die auf dem Gewerkschaftstag 2023 beschlossen wurde. Sie gilt seit dem 1. Januar 2024 und wurde eingeführt, um Beiträge gerechter an unterschiedliche Lebenslagen anzupassen.
Der Grundsatz: 1 Prozent vom Brutto
Für die meisten Beschäftigten bleibt es beim bekannten Grundsatz:
Mitglieder zahlen 1 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommens. Das gilt für Beschäftigte in Voll- und Teilzeit, Auszubildende, dual Studierende mit Vergütung und Solo-Selbstständige.
Zum Bruttoeinkommen zählen dabei nicht nur das Grundentgelt, sondern in der Regel auch Zulagen, Zuschläge, tarifliche Sonderzahlungen, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder andere regelmäßige Entgeltbestandteile.
0,5 Prozent bei Entgeltersatzleistungen und in der Rente
Wer kein normales Erwerbseinkommen hat, zahlt in bestimmten Fällen einen reduzierten Beitrag:
0,5 Prozent der monatlichen Bruttoentgeltersatzleistung. Das betrifft zum Beispiel Mitglieder mit Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Umschülerinnen und Umschüler mit Einkommen aus der Sozialversicherung. Auch Rentnerinnen und Rentner zahlen 0,5 Prozent des Bruttorenteneinkommens.
3 Euro in bestimmten Lebensphasen
Für einige Lebenssituationen gibt es einen festen monatlichen Beitrag von 3 Euro. Dazu gehören Schülerinnen und Schüler sowie Studierende in Vollzeitweiterbildung oder im Vollzeitstudium. Ebenfalls 3 Euro zahlen unter anderem Mitglieder in Elternzeit mit Elterngeldbezug, Mitglieder mit Bürgergeldbezug, Personen in Privatinsolvenz, unbezahlter Freistellung, Vollzeitpflege von Angehörigen oder Kranke mit Sozialleistungen.
Wichtig ist: Wer als Studierende oder Studierender eine Vergütung bekommt, etwa im dualen Studium, fällt nicht unter den 3-Euro-Beitrag, sondern zahlt 1 Prozent vom durchschnittlichen Bruttoeinkommen.
Beitragsfrei in bestimmten Diensten
Während eines sozialen oder ökologischen Jahres, im Bundesfreiwilligendienst oder während der Orientierungszeit des freiwilligen Wehrdienstes gilt eine Beitragsbefreiung, ohne dass die Leistungen der Mitgliedschaft verloren gehen.