EU will Emissionshandel reformieren Mehr Zeit für Transformation, aber Beschäftigung muss stärker abgesichert werden

Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2026 einen umfassenden Vorschlag zur Reform des Europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) vorgelegt. Damit deutet sich ein wichtiger Kurswechsel in der europäischen Klimapolitik an.

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Brüssel/Duisburg, Juli 2026 – Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2026 einen umfassenden Vorschlag zur Reform des Europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) vorgelegt. Damit deutet sich ein wichtiger Kurswechsel in der europäischen Klimapolitik an: Künftig sollen Klimaschutz, industrielle Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherung von Wertschöpfung und Beschäftigung stärker miteinander in Einklang gebracht werden. 

Für die Beschäftigten in den energieintensiven Industrien, insbesondere in der Stahl- und Aluminiumindustrie sowie in der aufstrebenden Wasserstoffwirtschaft, sind die Pläne von erheblicher Bedeutung. Gerade in Duisburg und der gesamten Region hängen tausende Arbeitsplätze unmittelbar von einer erfolgreichen industriellen Transformation ab.

Mehr Zeit für den Umbau der Industrie

Kern des Reformvorschlags ist eine Verlangsamung des Rückgangs der verfügbaren Emissionszertifikate. Der sogenannte lineare Reduktionsfaktor soll zwischen 2031 und 2035 auf 3,7 Prozent festgelegt werden und zwischen 2036 und 2040 auf 1,7 Prozent sinken. Damit reagiert die Kommission auf die zunehmenden wirtschaftlichen Herausforderungen der europäischen Industrie. 

Ziel ist es, Unternehmen mehr Zeit für die Umstellung auf klimaneutrale Produktionsverfahren zu geben und gleichzeitig die Kostenbelastung durch den Emissionshandel zu begrenzen.

Auch die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten soll verlängert werden. Während bisher ein Auslaufen bis 2034 vorgesehen war, schlägt die Kommission nun vor, den Ausstieg für die vom CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) erfassten Branchen bis 2038 zu strecken. Zusätzlich sollen Industrieunternehmen zwischen 2026 und 2030 weitere kostenlose Zertifikate im Wert von rund sechs Milliarden Euro erhalten. 

Entlastung gegen Investition

Neu ist die stärkere Verknüpfung von Entlastungen mit konkreten Transformationsleistungen. Unternehmen sollen einen wesentlichen Teil ihrer kostenlosen Zertifikate künftig nur dann erhalten, wenn sie Investitionen in die Dekarbonisierung nachweisen und glaubwürdige Pläne zur Emissionsminderung vorlegen.

Das Prinzip dahinter ist klar: Öffentliche Unterstützung soll an konkrete Zukunftsinvestitionen gekoppelt werden.

Zusätzlich plant die EU-Kommission umfangreiche Förderinstrumente für den industriellen Umbau. Herzstück ist eine neue Europäische Bank für industrielle Dekarbonisierung, die mit einem Volumen von rund 100 Milliarden Euro ausgestattet werden soll. Bereits vor 2030 soll ein sogenannter ETS Investment Booster erste Investitionen ermöglichen. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, mindestens 50 Prozent ihrer Einnahmen aus dem Emissionshandel in die Dekarbonisierung der Industrie zu investieren. 

IG Metall: Wichtige Forderungen werden aufgegriffen

Aus Sicht der IG Metall enthält der Vorschlag eine Reihe von Elementen, die zuletzt auch auf der Stahlkonferenz der IG Metall gefordert wurden.

Dazu gehören:

  • mehr Zeit für die industrielle Transformation,
  • die Verlängerung der kostenlosen Zertifikatszuteilung,
  • stärkere finanzielle Unterstützung für Investitionen in klimafreundliche Produktionsverfahren,
  • die Verknüpfung von Entlastungen mit konkreten Transformationsmaßnahmen.

Positiv ist zudem, dass die industrielle Dekarbonisierung künftig deutlich stärker finanziell unterstützt werden soll. Für die energieintensiven Branchen kann dies einen wichtigen Beitrag leisten, um den Umbau hin zu klimaneutraler Produktion erfolgreich zu gestalten.

Gute Arbeit muss Bedingung für Förderung sein

Gleichzeitig bleiben aus gewerkschaftlicher Sicht zentrale Fragen offen.

Die von der Kommission vorgesehenen Bedingungen konzentrieren sich bislang vor allem auf Investitionen und CO₂-Minderungen. Anforderungen zur Sicherung von Beschäftigung, zum Erhalt von Standorten oder zur Qualifizierung der Beschäftigten spielen dagegen bisher kaum eine Rolle.

Für die IG Metall ist klar: Öffentliche Unterstützung darf nicht bedingungslos gewährt werden.

Wer öffentliche Gelder erhält, muss auch Verantwortung für Beschäftigung, Ausbildung, Qualifizierung und die Zukunft der Industriestandorte übernehmen. Die Transformation kann nur gelingen, wenn sie sozial abgesichert wird und den Beschäftigten langfristige Perspektiven bietet.

Vorreiter dürfen nicht benachteiligt werden

Besonders kritisch ist außerdem die Frage, wie Unternehmen behandelt werden, die bereits frühzeitig in klimafreundliche Produktionsverfahren investiert haben.

Gerade in der Stahlindustrie wurden in den vergangenen Jahren milliardenschwere Investitionen in Direktreduktionsanlagen, Wasserstofftechnologien und andere innovative Verfahren angestoßen. Die IG Metall fordert deshalb, dass diese Vorreiter der Transformation nicht schlechter gestellt werden als Unternehmen, die notwendige Investitionen erst zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen.

Wer früh Verantwortung übernommen hat, darf daraus keine Nachteile erleiden.

Transformation darf nicht aufgeschoben werden

Die geplanten Erleichterungen bergen zugleich Risiken. Durch den geringeren Zeitdruck könnten einzelne Unternehmen notwendige Investitionen verschieben.

Aus Sicht der IG Metall dürfen zusätzliche Spielräume nicht dazu führen, dass die Transformation verzögert wird. Vielmehr müssen die gewonnenen Möglichkeiten konsequent genutzt werden, um klimaneutrale Produktionsprozesse aufzubauen, industrielle Wertschöpfung in Europa zu sichern und gute Arbeitsplätze zu erhalten.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Vorschlag der Europäischen Kommission wird nun im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union beraten. Erste Änderungsanträge werden bereits im Herbst 2026 erwartet. Anschließend folgen die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat. Nach derzeitigen Einschätzungen könnte eine politische Einigung im ersten Quartal 2027 erreicht werden. 

Die vorgeschlagene Reform des EU-Emissionshandels bietet die Chance, den Klimaschutz stärker mit Industriepolitik und Beschäftigungssicherung zu verbinden. Dass die Europäische Kommission mehr Zeit für die Transformation und zusätzliche Investitionshilfen vorsieht, ist grundsätzlich zu begrüßen.

Entscheidend wird jedoch sein, dass die Milliardenhilfen nicht allein an Emissionsziele geknüpft werden. Sie müssen auch an klare soziale Kriterien gebunden sein: Sicherung von Arbeitsplätzen, Qualifizierung der Beschäftigten und langfristige Perspektiven für die Industriestandorte.

Für die IG Metall Duisburg-Dinslaken bleibt deshalb klar: Klimaneutrale Industrie und Gute Arbeit gehören zusammen. Die Transformation kann nur erfolgreich sein, wenn sie ökologisch, ökonomisch und sozial gestaltet wird.