Wehrdienstmodernisierungsgesetz
Mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz, das zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt, werden die Regelungen zur Wehrpflicht neu geordnet. Auch wenn es derzeit keine allgemeine Dienstpflicht gibt, werden viele junge Männer künftig systematisch erfasst. Die IG Metall informiert über die wichtigsten Punkte – und darüber, welche Rechte Beschäftigte haben.
Wer ist betroffen?
Wehrpflichtig bleiben grundsätzlich alle deutschen Männer zwischen 18 und 60 Jahren. Das neue Gesetz unterscheidet dabei zwischen Männern, die vor oder ab dem Jahrgang 2008 geboren wurden.
- Ab Jahrgang 2008 müssen Betroffene auf Aufforderung eine Bereitschaftserklärung abgeben und sich einer Musterung unterziehen.
- Für ältere Jahrgänge gilt dies – wie bisher – erst im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
Eine tatsächliche Dienstpflicht besteht aktuell nicht. Allerdings kann eine Bedarfswehrpflicht angeordnet werden, wenn die sicherheitspolitische Lage oder die Personalsituation dies erfordert.
Bereitschaftserklärung ab dem 18. Geburtstag
Ab Januar 2026 verschickt die Bundeswehr zum 18. Geburtstag einen Fragebogen zur Wehrdienstbereitschaft. Die Abgabe ist für Männer ab Jahrgang 2008 verpflichtend – auch für Kriegsdienstverweigerer.
Wer den Fragebogen nicht oder falsch abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die erhobenen Daten werden dauerhaft gespeichert und können im Spannungs- oder Verteidigungsfall für Einberufungen genutzt werden.
Musterung ab 2027 verpflichtend
Alle wehrpflichtigen Männer ab Jahrgang 2008 sollen künftig gemustert werden. Bis Mitte 2027 geschieht dies zunächst freiwillig, danach verpflichtend für alle – auch für Personen, die einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt haben.
Kriegsdienstverweigerung bleibt ein Grundrecht
Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt unverändert bestehen.
Männer zwischen 17,5 und 60 Jahren können jederzeit einen entsprechenden Antrag stellen.
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden – das gilt auch im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
Wichtig für IG-Metall-Mitglieder: Schutz im Arbeitsverhältnis
Für Beschäftigte besonders relevant:
Während eines Wehr- oder Ersatzdienstes gilt das Arbeitsplatzschutzgesetz.
Das bedeutet:
- Das Arbeitsverhältnis ruht während des Dienstes
- Kündigungsschutz besteht – eine Kündigung wegen des Wehrdienstes ist unzulässig
- Auch die Übernahme nach der Ausbildung darf aus diesem Grund nicht verweigert werden
Wichtig ist, dass der Einberufungsbescheid sofort dem Arbeitgeber vorgelegt wird.
Rechtsschutz durch die IG Metall
IG-Metall-Mitglieder erhalten Rechtsschutz unter anderem bei:
- Fragen zur Kriegsdienstverweigerung
- Rückstellung vom Wehr- oder Ersatzdienst
- Versorgungsangelegenheiten
Nicht vom Rechtsschutz umfasst sind jedoch Streitigkeiten wegen der Nichtabgabe der Bereitschaftserklärung.
Auch ohne allgemeine Dienstpflicht bringt das neue Gesetz spürbare Veränderungen. Wer betroffen ist, sollte seine Rechte kennen – insbesondere im Arbeitsverhältnis. Die IG Metall steht ihren Mitgliedern dabei beratend und unterstützend zur Seite.