Bundestag beschließt Tariftreuegesetz Tariftreuegesetz beschlossen: Wir fordern deutlich mehr Konsequenz

Der Bundestag hat ein Tariftreuegesetz beschlossen. Die IG Metall begrüßt grundsätzlich, dass öffentliche Aufträge stärker an Tarifbindung geknüpft werden sollen. Gleichzeitig kritisiert sie große Ausnahmen und fordert weitere Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung.

Eine Deutschland-Flagge weht vor dem Bundestag in Berlin


Tariftreuegesetz: Schritt in die richtige Richtung – aber nicht ausreichend!

Der Bundestag hat ein Tariftreuegesetz beschlossen, das sicherstellen soll, dass öffentliche Aufträge stärker an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden. Die IG Metall bewertet das grundsätzlich als wichtigen Schritt, kritisiert jedoch deutliche Schwächen im Gesetz.

Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall, macht deutlich:

„Steuergelder in Form von Aufträgen des Bundes dürfen nicht für Lohndumping ausgegeben werden. Das ist eine Frage von Fairness gegenüber den Beschäftigten, aber auch gegenüber der Gesellschaft. Das Tariftreuegesetz schiebt dem an vielen Stellen einen Riegel vor, das ist gut und richtig.“

Große Ausnahmen schwächen das Gesetz

Nach Ansicht der IG Metall bleibt das Gesetz jedoch hinter seinen Möglichkeiten zurück. Besonders kritisch sehen wir den hohen Schwellenwert von 50.000 Euro für öffentliche Aufträge. Dadurch falle mehr als ein Viertel der Aufträge gar nicht erst unter die Regelung.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft große staatliche Investitionen, insbesondere im Bereich Verteidigung und Beschaffung. Diese sind vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Damit spielt gerade bei einem erheblichen Teil öffentlicher Ausgaben die Tarifbindung keine Rolle.

Unsere Erste Vorsitzende, Christiane Benner, kritisiert:

„Dort, wo nun massive Investitionen erfolgen – nämlich bei Lieferleistungen und Beschaffungen für Verteidigung – ist dies aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Dadurch spielt bei einem Großteil der anstehenden staatlichen Investitionen das Tarifkriterium keine Rolle.“

Tarifbindung muss gestärkt werden

Für die uns steht fest: Das Tariftreuegesetz allein reicht nicht aus, um die Tarifbindung in Deutschland nachhaltig zu stärken. Auch die vorgesehenen Verfahrensregeln böten bislang zu wenige Anreize für Unternehmen, Tarifverträge anzuwenden.

„Klar ist: Dieses Tariftreuegesetz reicht bei weitem nicht aus, um die Tarifbindung in Deutschland nachhaltig zu stärken“, so Christiane.

Weitere Schritte notwendig

Wir fordern deshalb zusätzliche politische Maßnahmen. Hintergrund ist auch eine europäische Vorgabe: Die EU-Mindestlohnrichtlinie verpflichtet Deutschland dazu, einen nationalen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung vorzulegen.

Aus unserer Sicht muss dieser Plan nun schnell erarbeitet und umgesetzt werden. Denn eines bleibt offensichtlich:
Gute Löhne, faire Arbeitsbedingungen und starke Tarifverträge entstehen nicht von allein – sie brauchen klare politische Regeln.