Eine aktuelle Auswertung der IG Metall zeigt: Betriebsräte haben bereits zahlreiche Regelungen durchgesetzt, die Transparenz schaffen, Mitbestimmung sichern und Beschäftigte schützen.
Zentrale Regelungsfelder
• Transparenz und Information: Beschäftigte müssen nachvollziehen können, wann und wie KI-Systeme eingesetzt werden.
• Qualifizierung: KI verändert Arbeitsprozesse – darum sichern Vereinbarungen das Recht auf Weiterbildung und Qualifikationsanpassung.
• Kontrolle und Datenschutz: Daten dürfen nicht zur Leistungskontrolle missbraucht werden. Persönlichkeitsrechte stehen im Vordergrund.
• Mitbestimmung: Der Einsatz von KI ist mitbestimmungspflichtig. Betriebsräte wachen darüber, dass Technik den Menschen unterstützt – nicht ersetzt.
Warum das wichtig ist
„KI darf kein Instrument zur Überwachung oder Rationalisierung auf Kosten der Beschäftigten werden. Sie muss so gestaltet werden, dass sie den Kolleginnen und Kollegen nutzt“, betont die IG Metall Duisburg-Dinslaken.
Betriebsräte haben in vielen Unternehmen bereits gezeigt, wie Mitbestimmung wirksam greift. Durch klare Vereinbarungen wird sichergestellt, dass die Einführung neuer Technologien nicht einseitig von der Unternehmensleitung bestimmt wird, sondern im Interesse der Beschäftigten erfolgt.
IG Metall unterstützt vor Ort
Die IG Metall Duisburg-Dinslaken berät und unterstützt Betriebsräte beim Abschluss solcher Vereinbarungen. Ziel ist es, gemeinsam mit den Beschäftigten faire Regeln für die digitale Arbeitswelt zu schaffen.
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👉 Fazit: Betriebsvereinbarungen zu KI sind ein starkes Werkzeug, um Chancen der Digitalisierung zu nutzen und gleichzeitig die Rechte der Beschäftigten zu sichern.
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