- Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 sieht vor, dass die Temperatur in Arbeitsräumen grundsätzlich 26°C nicht überschreiten soll.
- Bei Außentemperaturen über 26°C können auch höhere Temperaturen in Arbeitsräumen zulässig sein, wenn der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen ergreift.
- Bei Temperaturen über 30°C müssen zwingend Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
- Ab 35°C ist der Raum ohne Entwärmungsphasen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.