Sommerhitze Wenn der Arbeitsplatz zur Sauna wird

Darf die Temperatur die 26 Grad-Grenze überschreiten? Ist der Arbeitgeber nicht zu Vorkehrungen verpflichtet? Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, damit die Temperaturen erträglich bleiben? In diesem Artikel beantworten wir alle wichtigen Fragen zum Thema Hitze am Arbeitsplatz!

2. Juli 2025 2. Juli 2025


Besonders in den Sommermonaten erreichen die Temperaturen in Arbeitsräumen häufig kritische Werte, die sowohl das Wohlbefinden als auch die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können. Laut der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 sollte die Raumtemperatur 26 °C nicht überschreiten – wird dieser Richtwert übertroffen, ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Von Sonnenschutz über Getränke bis hin zur Anpassung der Arbeitszeit: Es gibt vielfältige Möglichkeiten, um die Arbeitsbedingungen auch bei großer Hitze erträglich zu gestalten. Doch was genau ist rechtlich vorgeschrieben? Welche Verantwortung trägt der Arbeitgeber – und wo kann der Betriebsrat aktiv mitbestimmen?


Illustration von Gerald Moll zum Thema 'Raumklima'.

1. Welche Temperaturen sind am Arbeitsplatz zulässig?

  • Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 sieht vor, dass die Temperatur in Arbeitsräumen grundsätzlich 26°C nicht überschreiten soll. 
  • Bei Außentemperaturen über 26°C können auch höhere Temperaturen in Arbeitsräumen zulässig sein, wenn der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen ergreift. 
  • Bei Temperaturen über 30°C müssen zwingend Schutzmaßnahmen ergriffen werden. 
  • Ab 35°C ist der Raum ohne Entwärmungsphasen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. 

2. Was muss der Arbeitgeber bei Hitze tun?

  • Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. 
  • Mögliche Maßnahmen sind:
    • Anbringen von Sonnenschutz (z.B. Rollos, Jalousien). 
    • Nachtauskühlung der Räume durch Querlüften. 
    • Reduzierung innerer Wärmequellen (z.B. elektrische Geräte). 
    • Bereitstellung von Getränken (z.B. Trinkwasser). 
    • Einsatz von Ventilatoren zur Kühlung. 
    • Anpassung der Arbeitszeit (z.B. früherer Arbeitsbeginn). 
    • Ermöglichung von Entwärmungsphasen. 
    • Lockern von Kleidungsvorschriften. 
    • Bereitstellung von Arbeitskleidung, die für Hitze geeignet ist (z.B. atmungsaktive Kleidung). 
    • Anbieten von arbeitsmedizinischer Beratung. 

3. Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei Hitze am Arbeitsplatz?

  • Arbeitnehmer*innen haben das Recht auf eine zumutbare Arbeitsumgebung, die ihre Gesundheit nicht gefährdet. 
  • Sie können vom Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz vor Hitze einfordern. 
  • Im Extremfall, wenn der Arbeitgeber trotz gesundheitlicher Gefährdung keine Maßnahmen ergreift, kann der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern. 
  • Es ist ratsam, den Arbeitgeber und den Betriebsrat zu informieren, wenn man sich durch die Hitze gesundheitlich beeinträchtigt fühlt. 

4. Was sind die Gefahren von Hitze am Arbeitsplatz?

  • Übermäßige Hitze kann zu gesundheitlichen Problemen führen, wie z.B. Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche, Herz-Kreislauf-Belastungen und im schlimmsten Fall zu Hitzschlag oder Hitzeerschöpfung. 
  • Die Leistungsfähigkeit kann sinken und das Unfallrisiko kann steigen. 

5. Was ist bei Arbeiten im Freien zu beachten?

  • Arbeiten im Freien erfordern zusätzliche Vorsicht, da die Sonneneinstrahlung zu Sonnenbrand, Haut- und Augenerkrankungen und im schlimmsten Fall zu Hautkrebs führen kann.
  • Geeignete Schutzmaßnahmen sind:
    • Sonnenschutzmittel verwenden.
    • Schutzkleidung tragen (z.B. Kopfbedeckung, lange Kleidung).
    • Ausreichend trinken.
    • Pausen im Schatten einlegen.
    • Arbeitszeiten an die Hitze anpassen (z.B. frühere Arbeitsaufnahme).