In zwei Schritten auf 14,60 Euro Mindestlohn-Erhöhung

Mehr Geld für Millionen Beschäftigte ab 2026

30. Juni 2025 30. Juni 2025


Ab dem 1. Januar 2026 dürfen sich Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über höhere Löhne freuen. Die unabhängige Mindestlohnkommission hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten deutlich anzuheben. Zunächst steigt er von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde, ein Jahr später – ab dem 1. Januar 2027 – auf 14,60 Euro.

Dieser Beschluss wurde am 27. Juni 2025 einstimmig getroffen, nachdem sich Gewerkschaften und Arbeitgeber in langen Verhandlungen auf einen Kompromiss einigen konnten. Insgesamt bedeutet das eine Erhöhung von 13,9 Prozent. Für Vollzeitbeschäftigte ergibt sich daraus ein monatlicher Bruttolohnzuwachs von rund 190 Euro im ersten und etwa 310 Euro im zweiten Jahr – ein Jahresplus von etwa 3700 Euro.

Von der Anhebung profitieren rund 6 Millionen Menschen – besonders Beschäftigte im Einzelhandel, in der Logistik und im Gastgewerbe, viele davon Frauen und Arbeitnehmer*innen in Ostdeutschland. Gewerkschaftsvertreter*innen wie Christiane Benner von der IG Metall betonen die gesellschaftliche Bedeutung des Mindestlohns: Er schützt vor Ausbeutung, fördert soziale Gerechtigkeit und stärkt die Kaufkraft – was wiederum der Wirtschaft zugutekommt.

 

Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk: Mehr Sicherheit für Fachkräfte

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gelten in vielen Branchen eigene tariflich vereinbarte Mindestlöhne, die darüber hinausgehen. Im Organisationsbereich der IG Metall existiert beispielsweise ein Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk. Dieser gilt für alle Beschäftigten, die elektrotechnische und informationstechnische Tätigkeiten ausüben.

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk 14,41 Euro pro Stunde. Weitere Erhöhungen sind bereits festgelegt:

  • zum 1. Januar 2026 auf 14,93 Euro,
  • zum 1. Januar 2027 auf 15,49 Euro,
  • und zum 1. Januar 2028 auf 16,10 Euro.

Die Empfehlung der Mindestlohnkommission muss nun noch vom Bundesarbeitsministerium per Verordnung umgesetzt werden.

Weitere Informationen zu branchenspezifischen Mindestlöhnen findest du hier.