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Bildungsurlaub ist dein gesetzlich verankertes Recht, im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW, auf fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr, um dich politisch oder beruflich weiterzubilden. Der Lohn läuft weiter, während du Wissen tankst, Haltung stärkst und dir Kompetenzen aneignest, die du im Betrieb, in der Gesellschaft und für dich selbst brauchst.
In NRW kannst du die Ansprüche aus zwei Jahren sogar bündeln und so bis zu zehn Tage am Stück nutzen. Das gilt für alle Beschäftigten in Betrieben ab einer gewissen Größe.
Für Auszubildende stehen insgesamt fünf Tage Bildungsurlaub während der gesamten Ausbildungszeit zur Verfügung.
Wie beantragt man Bildungsurlaub?
Damit dein Bildungsurlaub auch sauber durchgeht, braucht es nur wenige Schritte:
Seminar auswählen
Entscheide dich für ein anerkanntes politisches oder berufliches Seminar. Es muss ein offizielles Programm haben und von einem anerkannten Träger kommen. Hier findest du welche.
Unterlagen einholen
Du brauchst vom Bildungsträger das Seminarprogramm und den Nachweis der Anerkennung.
Antrag rechtzeitig einreichen
Dein Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim Arbeitgeber sein. Alles zusammen einreichen, ideal mit Eingangsbestätigung.
Reaktion abwarten
Wenn dein Arbeitgeber drei Wochen lang nicht reagiert, gilt dein Bildungsurlaub automatisch als genehmigt.
Eine Ablehnung ist nur aus zwingenden betrieblichen Gründen möglich.
Teilnahmebescheinigung einreichen
Nach Abschluss des Seminars reichst du die Teilnahmebescheinigung ein. Dein Entgelt bleibt für die Bildungsurlaubszeit vollständig erhalten.
Wie überträgt man Bildungsurlaub ins nächste Jahr?
Manchmal passt der Zeitpunkt einfach nicht. Auch dafür gibt es klare Regeln:
Wenn der Arbeitgeber den Antrag aus betrieblichen Gründen ablehnt, wird dein Anspruch automatisch ins Folgejahr übertragen.
Unabhängig davon kannst du deine Tage bis zum 31. Dezember schriftlich zusammenfassen, um sie im nächsten Jahr am Stück zu nutzen. Das braucht keine Zustimmung des Arbeitgebers.
So kannst du problemlos aus zwei Jahren zehn Tage Bildungsurlaub bilden und ein längeres Weiterbildungsmodul besuchen. Hier findest du auch ein Musterformular für die Übertragung des Bildungsurlaubs.