Die thyssenkrupp AG und die IG Metall haben sich auf die Fortführung der Grundlagenvereinbarung zur strategischen Weiterentwicklung des Konzerns verständigt. Ziel der Vereinbarung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Geschäftsbereiche zu stärken und gleichzeitig Beschäftigung und Standorte langfristig zu sichern. Die Vereinbarung gilt bis zum 30. September 2028.
„Die Verlängerung der Grundlagenvereinbarung ist ein wichtiger Erfolg in unsicheren Zeiten. Sie schafft Sicherheit für die Beschäftigten und garantiert Mitbestimmung beim anstehenden Umbau des Konzerns“, erklärt Jürgen Kerner, Zweiter Vorsitzender der IG Metall. Gerade mit Blick auf bevorstehende Umstrukturierungen sei es entscheidend, dass die Beschäftigten auf Augenhöhe einbezogen und ihre Interessen fair berücksichtigt werden.
Auch der Vorsitzende des Konzernbetriebsrats, Tekin Nasikkol, unterstreicht die Bedeutung der Einigung: „Diese Vereinbarung ist mehr als ein Papier – sie ist ein Schutzschild für die Kolleginnen und Kollegen. Sie gibt uns die nötige Stabilität, um die kommenden Veränderungen im Konzern gemeinsam und fair zu gestalten.“
Dass es überhaupt zu dieser Einigung gekommen ist, ist auch dem Engagement der Beschäftigten zu verdanken. „Unsere Mitglieder und Kolleginnen und Kollegen haben dafür gekämpft und Gesicht gezeigt“, betont Daniela Jansen, Konzernbeauftragte der IG Metall für thyssenkrupp. Unter dem Motto ‚Mensch im Mittelpunkt‘ wurde an den Standorten informiert, diskutiert und mobilisiert – mit dem klaren Signal, dass es sich um ein gemeinsames Anliegen aller Beschäftigten im Konzern handelt.
Zentrale Inhalte der Grundlagenvereinbarung
Strategische Neuausrichtung
Der Vorstand plant, die Geschäftsbereiche schrittweise zu eigenständigen Unternehmen unter dem Dach der thyssenkrupp AG zu entwickeln. Voraussetzung dafür sind wirtschaftlicher Erfolg und Kapitalmarktfähigkeit. Für den Bereich Steel wird ebenfalls eine eigenständige Aufstellung angestrebt. Die Umsetzung des Zielbildes ist für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren vorgesehen.
Beschäftigungssicherung und Sozialverträglichkeit
Betriebsbedingte Kündigungen bleiben die ultima ratio. Restrukturierungen und Kostensenkungen sollen unter Wahrung sozialverträglicher Lösungen und der gesetzlichen Schutzrechte erfolgen. Tarifliche und betriebliche Vereinbarungen werden eingehalten, notwendige Anpassungen nur einvernehmlich vorgenommen.
Veränderungen der Eigentümerstruktur
Kooperationen mit externen Partnern sowie mögliche Anteilsübertragungen sind vorgesehen. Vor jeder wesentlichen Veränderung wird ein Best-/Fair-Owner-Prozess unter Einbindung der IG Metall durchgeführt, um Transparenz zu schaffen und Beschäftigung zu sichern.
Kostensenkung und Performance
Das konzernweite Performance-Programm APEX wird fortgeführt. Vorrangig sollen Sachkosten reduziert werden. Personalanpassungen sind nur bei Bedarf und sozialverträglich vorgesehen.
Investitionen und Zukunftsperspektiven
Eigenständige Geschäftsbereiche sollen über eine ausreichende finanzielle Ausstattung verfügen. Investitionen in Standorte und Anlagen sowie verlässliche Perspektiven für die Beschäftigten sind zentrale Kriterien.
Ausbildung und Weiterbildung
Der Konzernarbeitsmarkt (KAM) wird als Instrument für Personalpolitik und Transformation weiter gestärkt. Ziel bleibt eine hohe Übernahmequote nach der Ausbildung sowie die Fortführung segmentübergreifender Qualitätsstandards.
Ein starkes Signal in schwierigen Zeiten
Mit der Verlängerung der Grundlagenvereinbarung setzen IG Metall und thyssenkrupp ein klares Zeichen: Umbau ja – aber nicht auf Kosten der Beschäftigten. Die Vereinbarung schafft Verlässlichkeit, stärkt die Mitbestimmung und bildet eine wichtige Grundlage dafür, die kommenden Veränderungen im Konzern gemeinsam und verantwortungsvoll zu gestalten.