EU-Richtlinie soll Lohnlücke endlich schließen IG Metall fordert: Gleiches Geld für gleiche Arbeit - Jetzt gerecht umsetzen!

Frauen verdienen in Deutschland noch immer 16 % weniger als Männer. Die EU will das ändern: Bis 2026 muss die Entgelttransparenzrichtlinie umgesetzt werden. Die IG Metall fordert klare Regeln, echte Mitbestimmung und endlich Lohngerechtigkeit – statt halbherziger Bürokratieabbau.

Zwei junge Metallerinnen freuen sich in der Menschenmenge

5. November 2025 5. November 2025


Gleiches Geld für gleiche Arbeit – IG Metall fordert faires Gesetz

Zum Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit am 4. November fordert die IG Metall eine schnelle und arbeitnehmerfreundliche Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Bis Juni 2026 muss sie in nationales Recht überführt werden. Ziel: die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen endlich zu schließen.

Schon jetzt existiert mit dem Entgelttransparenzgesetz eine gesetzliche Grundlage – doch in der Praxis zeigen viele Arbeitgeber wenig Engagement oder gar offene Verweigerung. Für die IG Metall ist die anstehende Überarbeitung deshalb eine Chance, mehr Gerechtigkeit in den Betrieben durchzusetzen.

„Es muss endlich Klarheit und Gerechtigkeit zur Bezahlung im Betrieb geben“, fordert die Erste Vorsitzende der IG Metall, Christiane Benner. „Mitbestimmung ist entscheidend für Gerechtigkeit – das gilt auch beim Grundsatz ‚Gleiches Geld für gleiche Arbeit‘!“

Noch immer verdienen Frauen in Deutschland im Schnitt 16 Prozent weniger als Männer – selbst bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Gründe sind unter anderem höhere Teilzeitquoten, familienbedingte Karriereunterbrechungen und tradierte Geschlechterrollen. In mitbestimmten, tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie liegt die Lücke immerhin nur bei rund 10 Prozent.

Die EU-Richtlinie verpflichtet Arbeitgeber künftig zu mehr Transparenz und Verantwortung:
    •    Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten über Löhne vergleichbarer Tätigkeiten,
    •    Berichtspflichten zu Entgeltlücken ab 100 Beschäftigten,
    •    Pflicht zur Beseitigung nicht gerechtfertigter Lohnunterschiede,
    •    enge Beteiligung der Arbeitnehmervertretung bei Bewertung und Maßnahmen.

Diese Vorgaben dürfen bei der Umsetzung in deutsches Recht nicht verwässert werden. Unter dem Vorwand des „Bürokratieabbaus“ droht sonst, dass echte Fortschritte in Sachen Lohngerechtigkeit ausbleiben.

Die IG Metall wird sich betriebs- wie politisch dafür einsetzen, dass aus der Richtlinie ein starkes, gerechtes Gesetz wird – eines, das die Entgeltlücke nicht nur dokumentiert, sondern endlich schließt.