Das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) ist eine weitere jährliche tarifliche Sonderzahlung, die wir in der Metall-Tarifrunde 2018 erreicht und in den Metall-Tarifrunden 2022 und 2024 verbessert haben.
Es setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
- Das T-ZUG (A) – 27,5 Prozent vom individuellen Monatsentgelt, die mit der Juli-Abrechnung ausbezahlt werden.
- Das T-ZUG B oder Zusatzbetrag (ZUB) – bisher 18,5 Prozent vom tariflichen Facharbeiter-Eckentgelt Deines Tarifgebiets.
Das T-ZUG B steigt nach dem neuen Tarifergebnis ab 2026 dann auf 26,5 Prozent des Eckentgelts. Je nach Tarifgebiet sind das 845 bis 952 Euro.
Das T-ZUG B wird ab 2025 im Februar statt im Juli ausbezahlt.
Auszubildende erhalten das T-ZUG B anteilig entsprechend der prozentualen Anbindung ihrer Vergütungen an das Eckentgelt je nach Ausbildungsjahr und Tarifgebiet rund 40 Prozent davon.
Durch die prozentuale Anbindung an die tariflichen Monatsentgelte steigt nicht nur das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A), sondern auch der Zusatzbetrag (T-ZUG B) mit jeder zukünftigen Tariferhöhung prozentual mit.
Das T-ZUG erhalten Beschäftigte, Auszubildende und Studierende, die jeweils zum Auszahlungstag in einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis stehen und zu diesem Zeitpunkt dem Betrieb ununterbrochen sechs Monate angehört haben. Beschäftigte in Teilzeit oder Altersteilzeit erhalten das tarifliche Zusatzgeld anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit.
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